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Eigenständigkeitserklärung: Was Sie an Schweizer Hochschulen unterschreiben – und was daraus folgt
Die Eigenständigkeitserklärung – je nach Hochschule auch Selbständigkeitserklärung oder Selbstständigkeitserklärung – ist Ihre schriftliche Bestätigung, dass Sie eine Arbeit selbst verfasst, alle Quellen gekennzeichnet und nur erlaubte Hilfsmittel verwendet haben. An Schweizer Hochschulen gehört sie in der Regel zu jeder schriftlichen Arbeit, von der Seminararbeit bis zur Masterarbeit. Ein einheitliches Formular gibt es nicht: Jede Hochschule, oft sogar jede Fakultät, verwendet ihre eigene Fassung.
Dieser Beitrag zeigt, was in den Erklärungen von ETH Zürich, Universität Zürich, HSG, Universität Basel, Universität Bern und ZHAW steht, wie sie KI und fremde Hilfe regeln und was bei einer falschen Erklärung passiert.
Kurz beantwortet
- Was ist das? Ihre Bestätigung in drei Punkten: selbst verfasst, alle Quellen belegt, nur erlaubte Hilfsmittel.
- Welches Formular? Das Ihrer Hochschule und Ihres Studiengangs. Die Fassungen unterscheiden sich – vor allem bei KI und bei fremder Hilfe.
- Und KI? Viele neuere Formulare fragen ausdrücklich danach: Entweder bestätigen Sie, keine KI genutzt zu haben, oder Sie kennzeichnen, was von der KI stammt.
- Eidesstattlich? In keinem der hier ausgewerteten Schweizer Formulare ist von einer Erklärung «an Eides statt» die Rede. Ernst gemeint ist sie trotzdem: Eine falsche Erklärung kann zur Note 1, zum Ausschluss vom Studium oder zur Aberkennung des Titels führen.
Was in einer Eigenständigkeitserklärung steht
Die Formulierungen unterscheiden sich, die Bausteine kaum. In den hier ausgewerteten Erklärungen bestätigen Sie je nach Formular:
- Selbst verfasst: Sie haben die Arbeit selbst geschrieben – teils ausdrücklich «ohne fremde Hilfe» (Universität Basel, ZHAW).
- Quellen gekennzeichnet: Alles, was Sie wörtlich oder sinngemäss übernommen haben, ist belegt.
- Nur erlaubte Hilfsmittel: Sie haben keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet und die erlaubten angegeben – an der HSG «präzise deklariert».
- KI-Einsatz: ausgeschlossen oder gekennzeichnet, je nach Vorgabe der Dozierenden oder der Betreuungsperson.
- Keine Doppelverwendung: Die Arbeit wurde nicht bereits für einen anderen Leistungsnachweis eingereicht (Universität Zürich, HSG).
- Einverständnis zur Prüfung: Die Arbeit darf mit Software auf Plagiate und teils auch auf KI-Einsatz geprüft werden (ETH Zürich, Universität Basel, HSG).
So lauten die Erklärungen an Schweizer Hochschulen
| Hochschule | KI im Formular geregelt? | Unterschrift |
|---|---|---|
| ETH Zürich | ja, zwei Varianten: ohne oder mit KI | ja |
| Universität Zürich, Philosophische Fakultät | ja, KI erlaubt oder nicht erlaubt | ja |
| Universität St. Gallen (HSG) | indirekt: Prüfung auf KI-Texte möglich | nein, Zustimmung mit der Einreichung |
| Universität Basel | ja, Kennzeichnung mit Programmname | ja |
| Universität Bern, Phil.-hum. Fakultät | ja, mit Technologie und Prompts | ja, eigenhändig |
| ZHAW, Life Sciences und Facility Management | nein | ja, oder per Mausklick in Complesis |
ETH Zürich
An der ETH Zürich wählen Sie «in Absprache mit der verantwortlichen Betreuungsperson» eine von zwei Varianten. In der ersten steht, «dass mir niemand beim Verfassen der Arbeit geholfen hat» – ausgenommen Korrekturvorschläge der Betreuungsperson – und dass keine generative KI verwendet wurde. In der zweiten bestätigen Sie, nur erlaubte Hilfsmittel verwendet zu haben, darunter generative KI: «Deren Einsatz und Kennzeichnung ist mit der Betreuungsperson abgesprochen.»
In beiden Varianten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift ausserdem: «Ich habe alle Personen erwähnt, welche die Arbeit wesentlich unterstützt haben.» Die unterzeichnete Erklärung ist «Bestandteil jeder während des Studiums verfassten schriftlichen Arbeit» (ETH Zürich).
Universität Zürich
An der Universität Zürich stellen Fakultäten und Institute eigene Formulare bereit. In der Selbstständigkeitserklärung der Philosophischen Fakultät (Version vom 1. Juni 2025) kreuzen Sie an, ob Ihre Dozentin oder Ihr Dozent generative KI erlaubt hat. Ist KI erlaubt, kennzeichnen Sie KI-basierte Inhalte, «einschliesslich Abbildungen, Tabellen, Grafiken», und bestätigen, dass Sie «die volle Verantwortung für die Auswahl, Übernahme und Einbeziehung von KI-generierten Ergebnissen» tragen (UZH, Philosophische Fakultät). Strenger ist das Philosophische Seminar: In den Pflichtmodulen, darunter Bachelor- und Masterarbeit, ist generative KI «für das Verfassen von Texten untersagt» (UZH, Philosophisches Seminar).
Universität St. Gallen (HSG)
An der HSG wird nicht unterschrieben: Die Erklärung liegt der Arbeit bei, zugestimmt wird mit der Einreichung selbst. Sie bestätigen unter anderem, «dass alle mit Hilfsmitteln erbrachten Teile der Arbeit präzise deklariert wurden», und nehmen zur Kenntnis, dass die Arbeit «auf Plagiate und auf Drittautorschaft menschlichen oder technischen Ursprungs» überprüft werden kann (HSG).
Universität Basel
Die Universität Basel hat im Februar 2025 eine gesamtuniversitäre Formulierung veröffentlicht. Sie bezeugen darin mit Ihrer Unterschrift, die Arbeit «selbständig ohne fremde Hilfe» verfasst zu haben, und versichern, Textpassagen, die mithilfe von KI entstanden sind, gekennzeichnet und mit einem Hinweis auf das verwendete Programm versehen zu haben. Dazu kommt eine Mitwirkungspflicht: Bei begründetem Verdacht auf unerlaubten KI-Einsatz sind Sie verpflichtet, «an der Klärung des Verdachts mitzuwirken, z.B. durch Teilnahme an einem Gespräch» (Universität Basel).
Universität Bern
An der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät muss die Masterarbeit eine datierte und eigenhändig unterschriebene Erklärung enthalten – in einer von zwei Fassungen, je nachdem, ob die Dozierenden KI erlauben. In der Fassung ohne KI heisst es unter anderem, dass «keine weiteren Personen mir beim Verfassen der Arbeit geholfen haben». Mit KI deklarieren Sie alle übernommenen Elemente und geben die genaue Bezeichnung der Technologie sowie die verwendeten Prompts an (Universität Bern).
ZHAW
Am Departement Life Sciences und Facility Management der ZHAW versichert die oder der Studierende, «dass er/sie die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst hat». Wer die Arbeit über die Plattform Complesis abgibt, bestätigt die Erklärung dort per Mausklick (ZHAW, Word-Dokument).

KI in der Eigenständigkeitserklärung
Viele neuere Formulare kennen zwei Wege. Ist KI nicht erlaubt, bestätigen Sie, keine KI verwendet zu haben. Ist sie erlaubt, kennzeichnen Sie, was von ihr stammt. Ob KI erlaubt ist, entscheiden an der ETH Zürich, an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich und an der Phil.-hum. Fakultät der Universität Bern die Dozierenden oder die Betreuungsperson. Was Sie angeben müssen, reicht vom Namen des Programms (Universität Basel) bis zu den verwendeten Prompts (Universität Bern, Phil.-hum. Fakultät).
Im Alltag wichtig ist eine Klarstellung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich: «Orthografische, grammatikalische und stilistische Textverbesserungen durch KI-basierte Tools sind grundsätzlich erlaubt und müssen nicht eigens nachgewiesen werden» – es sei denn, die Dozentin, der Dozent oder die Betreuungsperson verlangt schriftlich etwas anderes (UZH, Philosophische Fakultät). Das gilt für diese Fakultät, nicht automatisch für Ihre Hochschule.
Übernehmen Sie keinen KI-Text ungeprüft: Sprachmodelle geben mitunter Quellen und Zitate an, die es nicht gibt – und für den Inhalt stehen Sie mit Ihrer Unterschrift ein.
Welche Hilfe Sie angeben müssen
Korrektorat oder Lektorat erwähnt keines der hier ausgewerteten Formulare ausdrücklich. Heikel wird es, wo die Formulierung eng ist. Steht dort «ohne fremde Hilfe» (Universität Basel, ZHAW) oder dass «niemand» beim Verfassen geholfen hat (ETH Zürich, erste Variante), lässt sich daraus nicht ablesen, ob ein Korrektorat zulässig ist. Klären Sie das vorab mit Ihrer Betreuungsperson und halten Sie die Antwort schriftlich fest. Die ETH verlangt zudem, alle Personen zu erwähnen, die die Arbeit «wesentlich unterstützt» haben. Was ein Lektorat kostet und wie einzelne Hochschulen es regeln, zeigt unser Beitrag zum Lektorat der Bachelorarbeit.
| Art der Hilfe | Einordnung | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Gespräche mit der Betreuungsperson | vorgesehen (ETH: Korrekturvorschläge ausgenommen) | nichts weiter |
| Beratung zu Thema, Disposition oder Methode | Sie formulieren selbst | wesentliche Unterstützung erwähnen, wo verlangt |
| Statistikberatung | Auswertung und Deutung bleiben bei Ihnen | im Zweifel in der Arbeit angeben |
| Korrektorat von Rechtschreibung und Grammatik | in den Formularen nicht geregelt | vorab mit der Betreuungsperson klären |
| Lektorat mit Eingriffen in Stil und Argumentation | heikel, wo «ohne fremde Hilfe» steht | nur nach Absprache und mit Angabe |
| Jemand anders schreibt Ihren Text | nicht erlaubt | – |
Was bei einer falschen Erklärung passiert
Eine falsche Erklärung ist kein Formfehler. Die Formulare und Reglemente nennen die Folgen selbst:
- Universität Basel: Unlauteres Verhalten kann zur Note 1, zu «nicht bestanden» oder «zum Ausschluss vom Studium» führen.
- Universität Bern (Phil.-hum. Fakultät): Die Arbeit wird mit der Note 1 bewertet; der Senat ist berechtigt, einen aufgrund der Arbeit verliehenen Titel zu entziehen.
- HSG: Die Universität verfolgt Verstösse; es können «disziplinarische wie auch strafrechtliche Folgen» resultieren, bis zum Ausschluss von der Universität oder zur Titelaberkennung.
- Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät: Wer eine Arbeit einreicht, «die nicht selbstständig verfasst wurde», verhält sich unlauter. Der Leistungsnachweis gilt als nicht bestanden. Ausserdem heisst es: «Bereits verliehene Grade werden durch die Fakultätsversammlung aberkannt» (RVO RWF, § 30).
Eine falsche Erklärung kann also auch nach dem Abschluss noch Folgen haben.
Vorlage: Woher Sie das richtige Formular bekommen
Eine allgemeingültige Vorlage gibt es nicht – und die Vorlage einer anderen Hochschule hilft Ihnen nicht weiter. Massgeblich ist der Wortlaut Ihrer Hochschule, Ihrer Fakultät und manchmal Ihres Instituts. So finden Sie ihn:
- Studiengang- oder Institutsseite: Viele Fakultäten stellen die Erklärung als PDF oder Word-Datei bei den Unterlagen zur Abschlussarbeit bereit.
- Reglement oder Merkblatt zur Abschlussarbeit: Dort steht, ob die Erklärung in die Arbeit gehört und ob sie unterschrieben oder elektronisch bestätigt wird.
- Betreuungsperson: Fragen Sie, welche Fassung gilt – vor allem dort, wo Sie zwischen einer Variante mit und ohne KI wählen.
- Sprache: Schreiben Sie auf Englisch, gibt es oft eine englische Fassung, etwa die «Declaration of originality» der ETH Zürich oder die «Declaration of Independent Authorship» der Universität Basel.
Wo die Erklärung in der Arbeit steht, regelt ebenfalls die Hochschule: Die Phil.-hum. Fakultät der Universität Bern verlangt sie am Schluss der Masterarbeit, die ZHAW (Life Sciences und Facility Management) im Anhang.
Checkliste vor dem Unterschreiben
- Richtiges Formular: die aktuelle Fassung Ihrer Hochschule und Ihres Studiengangs – nicht die einer anderen Hochschule.
- Quellen vollständig: Jedes Zitat, jede Paraphrase und jede übernommene Abbildung, Tabelle oder Datenquelle ist belegt.
- Hilfsmittel angegeben: KI-Tools, Übersetzungsprogramme und Software so deklariert, wie es Ihre Hochschule verlangt.
- Fremde Hilfe geklärt: Korrektorat, Lektorat oder Statistikberatung mit der Betreuungsperson abgesprochen und, wo verlangt, angegeben.
- Keine Doppelverwendung: Teile früherer Arbeiten nur mit Erlaubnis und mit Hinweis übernommen.
- Unterschrift und Datum: in der Form, die Ihre Hochschule vorschreibt – handschriftlich oder elektronisch.
So unterstützen wir Sie
Wir unterstützen Sie so, dass Sie die Eigenständigkeitserklärung ruhigen Gewissens unterschreiben können – abgestimmt auf die Vorgaben Ihrer Hochschule: mit Beratung zu Thema, Disposition und Methode, mit einem Korrektorat oder Lektorat, das Ihren Text sprachlich verbessert, ohne ihn zu ersetzen, und mit einer Plagiatsprüfung vor der Abgabe. Sie bleiben Autorin oder Autor Ihrer Arbeit.
- Anfrage stellen: Schildern Sie kurz Ihr Thema, Ihren Stand und Ihre Abgabefrist.
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, wo es hakt und welche Unterstützung sinnvoll ist.
- Angebot erhalten: kostenlos und unverbindlich, mit Leistung, Preis und Terminen.
Sie sind unsicher, ob eine bestimmte Hilfe in Ihrer Arbeit angegeben werden muss? Stellen Sie uns eine unverbindliche Anfrage – wir sagen Ihnen offen, welche Unterstützung in Ihrer Situation passt und was Sie vorab mit Ihrer Betreuungsperson klären sollten.



