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Disposition schreiben: Was in die Disposition Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit gehört
Die Disposition ist das kurze Planungspapier, mit dem Sie Ihrer Betreuungsperson vor dem Schreiben zeigen, was Sie untersuchen wollen, warum und wie. An Schweizer Hochschulen ist sie oft Voraussetzung dafür, dass Ihre Bachelor- oder Masterarbeit offiziell beginnt. Einheitlich ist der Begriff allerdings nicht: Je nach Fach heisst dasselbe Papier auch Exposé, Projektplan oder Skizze, und an manchen rechtswissenschaftlichen Lehrstühlen ist mit Disposition nur ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis gemeint.
Dieser Beitrag zeigt, was in eine Disposition gehört, wie lang sie sein darf, was einzelne Schweizer Hochschulen konkret verlangen und wie eine Gliederung aussehen kann.
Kurz beantwortet
- Was ist das? Ein Planungspapier für Ihre Arbeit: Fragestellung, Vorgehen, Literatur – oft auch Gliederung und Zeitplan.
- Wie lang? In den hier ausgewerteten Vorgaben meist ein bis vier Seiten; in der Politikwissenschaft der Universität Basel folgt zusätzlich ein Forschungsdesign von bis zu 10 Seiten.
- Wer entscheidet? In der Regel Ihre Betreuungsperson. Sie bespricht und genehmigt die Disposition – an der PH FHNW beginnt erst dann die Bearbeitungsfrist.
- Wird sie benotet? In keiner der hier ausgewerteten Vorgaben ist für die Disposition eine eigene Note vorgesehen; bewertet wird die fertige Arbeit.
Was ist eine Disposition?
Für den MAS Digital Education beschreibt die ZHAW die Disposition so: «Die Disposition ist ein Konzeptpapier und kein fertig ausformulierter Teil der Masterarbeit.» (ZHAW)
Welcher Begriff gilt, hängt vom Fach ab:
| Begriff | Beispiele aus Schweizer Hochschulen |
|---|---|
| Disposition | UZH (Rechtswissenschaft), HSG (Public Management), FHNW (Wirtschaft), ZHAW |
| Exposé | UZH (Psychologie), Universität Luzern (Kultur- und Sozialwissenschaften) |
| Projektplan | PH FHNW, KMU-HSG |
| Skizze und Forschungsdesign | Universität Basel (Politikwissenschaft) |
In den Rechtswissenschaften kann die Disposition deutlich schmaler ausfallen. Am Lehrstuhl Bommer der Universität Zürich etwa ist sie eine provisorische Gliederung der Arbeit, also ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis, von «in der Regel max. 1-2 Seiten» (UZH, Lehrstuhl Bommer). Klären Sie deshalb zuerst, was Ihr Lehrstuhl unter dem Begriff versteht.
Aufbau: Diese Teile gehören hinein
Die Vorgaben unterscheiden sich im Detail, die Bausteine kaum. Diese Teile tauchen in den ausgewerteten Merkblättern immer wieder auf:
| Baustein | Was hineingehört | Verlangt zum Beispiel von |
|---|---|---|
| Arbeitstitel | vorläufig, darf sich noch ändern | PH FHNW |
| Ausgangslage und Problemstellung | Warum ist das Thema relevant? | FHNW (Wirtschaft), ZHAW, HSG |
| Fragestellung | Ihre Leitfrage, ggf. mit These oder Hypothesen | fast alle |
| Forschungsstand und Theorie | worauf Sie aufbauen, wo die Lücke liegt | HSG, ZHAW, FHNW (Wirtschaft) |
| Methode | wie Sie die Frage beantworten: Quellen, Daten, Auswertung | fast alle |
| Vorläufige Gliederung | Kapitel mit geschätztem Umfang | PH FHNW, UZH (Rechtswissenschaft) |
| Literatur | die wichtigsten Titel, nicht die vollständige Bibliografie | UZH, PH FHNW |
| Zeitplan | Meilensteine bis zur Abgabe | PH FHNW, FHNW (Wirtschaft), KMU-HSG |
Die Reihenfolge kann vorgegeben sein. Am Lehrstuhl für Public Management der HSG etwa: Problemdarstellung, kurze Darstellung des Forschungsstands, Forschungslücke und Forschungsfrage, Methode (HSG). Wie Sie die einzelnen Bausteine in der Praxis formulieren, zeigen wir auf unserer Seite Exposé erstellen.
Was einzelne Schweizer Hochschulen verlangen
| Hochschule und Fach | Umfang | Besonderheit |
|---|---|---|
| UZH, Rechtswissenschaft (Lehrstuhl Altwicker) | max. 3 Seiten plus Literatur | 5–10 Literaturangaben |
| UZH, Rechtswissenschaft (Lehrstuhl Thommen) | 2–4 Seiten Darlegung | Einreichung spätestens 5 Tage vor der Besprechung |
| UZH, Psychologie | max. 15’000 Zeichen (ca. 4 Seiten) | Voraussetzung für die Buchung der Masterarbeit |
| HSG, Public Management | ca. 2 Seiten | Datenerhebung erst nach der Besprechung |
| Universität Basel, Politikwissenschaft | Skizze max. 3 Seiten, Forschungsdesign max. 10 Seiten | zweistufig |
| FHNW, Hochschule für Wirtschaft | keine Angabe | 2–4 Wochen nach dem Kick-off |
| PH FHNW | keine Angabe | Genehmigung startet die 12-Monats-Frist |
Universität Zürich, Rechtswissenschaft: Am Lehrstuhl Altwicker sollen Thema und Fragestellung «auf etwa zwei Seiten dargestellt werden, inkl. warum das Thema gewählt wurde und warum der geplante Ansatz (Methodik, theoretischer Rahmen usw.) für dessen Analyse geeignet ist». Insgesamt gilt: «Die Disposition sollte max. 3 Seiten umfassen, exkl. vorläufiges Literaturverzeichnis.» (UZH, Lehrstuhl Altwicker) Für individuell vereinbarte Masterarbeiten gibt es dort keine feste Einreichungsfrist.
Für Bachelorarbeiten am Lehrstuhl Thommen gehört zur Disposition eine «2-4–seitige ausformulierte Darlegung darüber, wie Sie Ihre These überprüfen und Ihre Fragestellung beantworten wollen» (UZH, Lehrstuhl Thommen).
Universität Zürich, Psychologie: Das Exposé umfasst «max. 15.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, exkl. Literaturverzeichnis)». Zudem gilt: «Die Finalisierung des Exposés ist eine Voraussetzung für die Masterarbeitsbuchung» (UZH, Psychologie).
Universität St. Gallen (HSG): Am Lehrstuhl für Public Management erarbeiten Studierende «eine kurze Disposition, ca. zwei Seiten». Geplante Interviews oder andere Datenerhebungen starten erst, wenn die Disposition besprochen und überarbeitet ist (HSG).
Universität Basel, Politikwissenschaft: Zuerst kommt eine «Skizze der Arbeit (max. 3 A4-Seiten)» mit Forschungsfrage, Motivation, Relevanz, Fallauswahl, Daten, Methode und Literatur; danach ein Forschungsdesign, das «nicht länger als 10 Seiten» sein sollte (Universität Basel).
FHNW Hochschule für Wirtschaft, Bachelor-Thesis: «Im Normalfall zwei bis vier Wochen nach dem Kick-off-Meeting» reichen Studierende die Disposition ein – mit Ausgangslage, Zielsetzung, ersten Ergebnissen der Literaturrecherche, Vorgehen, erwartetem Nutzen und zentralen Meilensteinen. Genehmigt wird sie von der betreuenden Lehrperson und der Auftraggeberschaft (FHNW).
PH FHNW: Hier heisst das Papier Projektplan. Er muss von der Betreuungsperson genehmigt werden, und mit der Genehmigung beginnt die Bearbeitungsfrist von 12 Monaten (PH FHNW).

Beispiel: So kann eine Disposition gegliedert sein
Das folgende Beispiel ist frei erfunden und zeigt eine mögliche Gliederung für eine Bachelorarbeit in Betriebsökonomie. Die Vorgaben Ihres Studiengangs haben immer Vorrang.
Arbeitstitel: Homeoffice und Teamzusammenhalt in Deutschschweizer Kleinunternehmen
1. Ausgangslage und Problemstellung (ca. ½ Seite) – hybrides Arbeiten in kleinen Unternehmen; offen ist, wie kleine Teams dabei den Zusammenhalt sichern
2. Fragestellung – Welche Massnahmen nutzen Deutschschweizer Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitenden, um den Teamzusammenhalt bei hybrider Arbeit zu stärken?
3. Forschungsstand und Theorie (ca. ½ Seite) – zentrale Studien zu hybrider Arbeit und Teamkohäsion, Forschungslücke bei kleinen Unternehmen
4. Methode (ca. ½ Seite) – acht leitfadengestützte Interviews mit Führungspersonen, qualitative Inhaltsanalyse
5. Vorläufige Gliederung – Einleitung (ca. 3 S.) · Theorie (ca. 10 S.) · Methode (ca. 5 S.) · Ergebnisse (ca. 12 S.) · Diskussion (ca. 6 S.) · Fazit (ca. 2 S.)
6. Zeitplan – Interviews bis Woche 6 · Auswertung bis Woche 9 · Rohfassung bis Woche 12 · Abgabe in Woche 14
7. Literatur – fünf bis zehn zentrale Titel
Häufige Fehler
- Vorgaben nicht gelesen: Ob Ihr Lehrstuhl ein Inhaltsverzeichnis oder ein ausformuliertes Konzept erwartet, steht im Merkblatt – nicht in einem allgemeinen Ratgeber.
- Thema statt Frage: «Nachhaltigkeit im Tourismus» ist ein Thema. Eine Disposition braucht eine Frage, die sich in der vorgegebenen Zeit beantworten lässt.
- Methode ohne Bezug zur Frage: Wer Ursachen erklären will, braucht andere Daten als jemand, der Erfahrungen beschreiben möchte.
- Literaturbericht statt Plan: Der Forschungsstand gehört hinein, aber knapp. Die Disposition soll zeigen, was Sie vorhaben, nicht alles, was Sie gelesen haben.
- Zu lang: Wenn Ihr Lehrstuhl zwei Seiten verlangt, wirken acht Seiten nicht gründlicher, sondern unfokussiert.
- Daten zu früh erhoben: An manchen Lehrstühlen dürfen Interviews oder Umfragen erst nach der Besprechung der Disposition starten.
So unterstützen wir Sie
Wir unterstützen Sie dort, wo Ihre Disposition gerade hakt – bei der Themensuche, bei der Eingrenzung der Fragestellung, bei der Wahl der Methode oder bei der Recherche des Forschungsstands. Wie wir beim Exposé vorgehen, beschreiben wir auf der Seite Exposé erstellen. Sie bleiben Autorin oder Autor Ihrer Arbeit.
- Anfrage stellen: Schildern Sie kurz Ihr Thema, Ihren Stand und Ihre Frist für die Disposition.
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, wo es hakt und welche Unterstützung sinnvoll ist.
- Angebot erhalten: kostenlos und unverbindlich, mit Leistung, Preis und Terminen.
Ihre Disposition muss bald stehen, und die Fragestellung ist noch nicht klar? Stellen Sie uns eine unverbindliche Anfrage – wir sagen Ihnen offen, welche Unterstützung in Ihrer Situation passt.



